Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
© 224342292 Oleksandr Delyk / stock.adobe.com
© 158094193 LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com
© 218788374 Leika production / stock.adobe.com
© 318580031 Patrick Daxenbichler / stock.adobe.com
© 112955956 levelupart / stock.adobe.com
© 265074416 photoschmidt / stock.adobe.com
© 301635944 Drazen / stock.adobe.com
© 122605633 th-photo / stock.adobe.com
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Bildernachweis
Pixbay
————————————————————
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Leistungen und Entgelt
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluß erweitert wird.
2. Transportsicherung
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen könnten.
3. Haftung des Frachtführers und Haftungsausschluss
Die Haftung des Möbelspediteurs beginnt mit der Übernahme des Transportgutes und endet mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort des Auftraggebers, der Einlagerung oder der Übergabe der Ladung an einen anderen Frachtführer. Für Schäden an Räumlichkeiten haftet der Spediteur für die Zeit seiner Anwesenheit an der Be- oder Entladestelle. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum (Vereinbarung höherer Haftungssumme möglich), der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Maßgebend für die Erstattung im Schadensfall ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Der Zeitwert entspricht dem Betrag, mit dem gleichartiges Gut unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen alt und neu angeschafft werden kann. Der Möbelspediteur haftet für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Lassen sich der Wahrscheinlichkeit nach auch bei großer Sorgfalt die Schäden nicht vermeiden, so haftet der Spediteur für keine Schäden. Bei Kleinschäden, die die Weiterverwendung der beschädigten Sache nicht verhindern, beschränkt sich die Haftung auf die Kosten einer möglichen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung.
Haftungsausschluss nach §451g HGB.
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: 1.Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; 2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, sofern dieser vertraglich zur Verpackung und Kennzeichnung verpflichtet ist; 3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender, sofern dieser vertraglich hierzu verpflichtet ist. 4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpacktem Gut; 5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer möglichen Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat; 6.Beförderung der Tiere oder Pflanzen; 7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerem Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Frachtführer kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
Andere Haftungssausschlussgründe.
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis). Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, sein ungeeignetes zur Verfügung gestelltes Werkzeug, eigene Mängel des Umzuggutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung des Absenders entstanden sind. Es besteht keinerlei Haftung für Beschädigungen an Gegenständen, die zum Zeitpunkt des Transportes bereits sämtliche Beschädigungen aufweisen. Bestehen an den gelieferten Gegenständen vor dem Umzug Schäden oder deutliche Gebrauchsspuren, so ist der Absender nicht dazu verpflichtet, sie vor den Folgen sich weiter ausbreitenden Mängeln, Defekte oder Abnutzung zu schützen. Kratzer, kleine Abschürfungen und dergleichen sind übliche Abnutzungsspuren eines Umzugs, die nicht in die Beurteilung des Schadensumfanges einfließen. Handelt es sich bei einer Beförderung um gefährliches Umzugsgut, wobei der Absender den Spediteur nicht rechtzeitig auf die Gefahr, die vom Gut ausgeht, hingewiesen hat, so hat der Auftraggeber die kompletten Folgen eines solchen Transportes zu verantworten. Bei einer erhöhten Beanspruchung der Trageflächen ist der Spediteur von seiner Haftung befreit, sobald der entstandene Schaden nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch der Ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zurückzuführen ist und der Absender auf die Gefahr einer solchen Beförderung hingewiesen hat.
4. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
5. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
6. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7. Nachprüfung durch den Kunden
Nach dem Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung verpflichtet, so dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor/nach Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in barem oder in Form gleichwertigem Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.
9. Transportschäden
Untersuchen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf offensichtliche Beschädigung oder Verlust. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Pauschale Hinweise genügen nicht. Spätere Reklamationen können wir und unsere Versicherung leider aus rechtlichen Gründen nicht anerkennen.
10. Stornierung
Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 50%, 10 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 60%, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 70%, bis 5 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 80%, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 90% und danach 100% der vereinbarten Netto- Umzugskostenvergütung (ohne Mehrwertsteuer).
11. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht Frankfurt am Main, ausschließlich zuständig.
12. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.